k a r l     e n g e l s

r e c h t s a n w a l t
Strafverteidigung
Was tun ...


    bei eigener Festnahme oder Verhaftung:

Verhalten Sie sich ruhig.

Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.


    bei Festnahme oder Verhaftung eines Angehörigen:

Ihr Angehöriger braucht jetzt professionelle Hilfe. Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Nahe Angehörige, Ehegatten und Verlobte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Machen Sie davon Gebrauch.


    bei Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume:

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen, der bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Auf Ihr Verlangen sind Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen.

Fragen Sie vor Beginn der Durchsuchung nach dem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss und lassen Sie sich nach der Durchsuchung ein Protokoll über die Durchsuchung aushändigen.


    bei Vorladung zur polizeilichen Vernehmung:

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, solchen Vorladungen Folge zu leisten.

Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens.


    bei Vorladung zur staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung:

Solchen Vorladungen müssen Sie Folge leisten.

Auch hier haben Sie das Recht, vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.


    wenn Sie professionelle Verteidigung brauchen:

Nehmen Sie Kontakt mit einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger auf.

Gerne auch mit mir:       +49  171  4107845

Hufelandstrasse 1
45147 Essen
Telefon  +49  201  233284
Telefax  +49  201  225221
E-Mail    karl.engels@mail.de
    Betäubungsmittel Urteile und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs zur "nicht geringen Menge"
    RechtsLinks Gesetzestexte, Urteile, Beschlüsse, Dokumente, Datenbanken
     Archiv Wissenswertes und Unwichtiges, Ernstes und Heiteres, Philosophisches und Banales rund um Justiz und Recht
     Impressum
     Datenschutz
     ©opyright