Rechtsanwalt Karl Engels Archiv
Zu den Garantien des Rechtsverfahrens gehört die Zulassung einer wirklichen, nicht nur scheinbaren Verteidigung des Angeklagten.


Papst Pius XII.
Ansprache am 03.10.1953 an den VI. Internationalen Strafrechtskongress
JuristenZeitung 1953, Seite 771