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Strafverteidigung
Was tun ...


    bei eigener Festnahme oder Verhaftung:

Verhalten Sie sich ruhig.

Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.


    bei Festnahme oder Verhaftung eines Angehörigen:

Ihr Angehöriger braucht jetzt professionelle Hilfe. Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Nahe Angehörige, Ehegatten und Verlobte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Machen Sie davon Gebrauch.


    bei Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume:

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen, der bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Auf Ihr Verlangen sind Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen.

Fragen Sie vor Beginn der Durchsuchung nach dem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss und lassen Sie sich nach der Durchsuchung ein Protokoll über die Durchsuchung aushändigen.


    bei Vorladung zur polizeilichen Vernehmung:

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, solchen Vorladungen Folge zu leisten.

Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens.


    bei Vorladung zur staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung:

Solchen Vorladungen müssen Sie Folge leisten.

Auch hier haben Sie das Recht, vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.


    wenn Sie professionelle Verteidigung brauchen:

Nehmen Sie Kontakt mit einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger auf.

Gerne auch mit mir:       +49  171  4107845

Hufelandstrasse 1
45147 Essen
Telefon  +49  201  233284
Telefax  +49  201  225221
E-Mail   karl.engels@mail.de


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Betäubungsmittel
alle ding sin gift
und nichts ohne gift
allein die dosis macht
das ein ding kein gift ist.


Theophrastus Bombastus von Hohenheim,
genannt: Paracelsus (1493-1541)
Die "nicht geringe Menge" von Betäubungsmitteln

Nach § 29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer (...) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 (BtMG) erlangt zu haben.

Nach § 30 BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wer (...) Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 (BtmG) einführt.

Nach § 30a BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt. Ebenso wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

Wie groß die Menge von Betäubungsmitteln sein muss, um eine nicht geringe Menge zu sein, ist gesetzlich nicht bestimmt.

Nach Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und § 1 des Strafgesetzbuches (StGB) kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Dieser "Bestimmtheitsgrundsatz" erfordert für das gesetzliche Merkmal der "nicht geringen Menge" eine Präzisierung, die der Bundesgerichtshofs für diese Betäubungsmittel vorgenommen hat (Stand: Dezember 2023):


  Alprazolam
240 mg
  Amphetamin
10 g   Amphetaminbase
  Buprenorphin
450 mg   Buprenorphin-Hydroclorid
  Cannabis
7,5 g   THC (Tetrahydrocannabinol)
  Synth. Cannabinoide

1 g   5F-ADB

1 g   5F-AB-PINACA

1 g   AB-CHMINACA

1 g   AM-2201

1 g   AMBFUBINACA

1 g   JWH-122

1 g   JWH-210

2 g   CP 47,497-C8-Homologes

2 g   JWH-018

2 g   4FMDMBBICA

6 g   CP 47,497

6 g   JWH-019

6 g   JWH-073
  Clonazepam
480 mg
  Diazepam
2400 mg
  Ecstasy
30 g   MDE-Base
  Etizolam
240 mg
  Flubromazepam
600 mg
  Heroin
1,5 g   Heroin-Hydrochlorid
  Khat/Miraa
30 g   Cathinon
  Synth. Cathinone

5 g   ?-Pyrrolidinovalerophenon

5 g   3,4-Methylendioxypyrovaleron

15 g   Buphedron

15 g   Pentylon

25 g   Clephedron

25 g   4-Methylethcathinon

30 g   Methylon
  Kokain
5 g   Kokain-Hydrochlorid
  Levometamfetamin
50 g Base
  Lorazepam
480 mg
  Lormetazepam
360 mg
  LSD
6 mg   (300 Trips)
  Mephedron
25 gr
  Metamfetamin
5 gr   Metamfetamin-Base
  Metamfetaminracemat
10 gr   wirkungsbestimmende Base
  Midazolam
1800 mg
  Morphin
4,5 g   Morphin-Hydrochlorid
  Neue Psychoaktive Stoffe (NPS)

10 g   2-Fluormetamfetamin (2-FMA) Base

10 g   4-Fluormetamfetamin (4-FMA) Base

25 g   3-Methylmethcathinon (3-MMC) Base
  Oxazepam
7200 mg
  Pentedron
15 g   Pentedronbase
  Phenethylamine

15 g   Ethylphenidat

20 g   4-Fluoramfetamin

1 g   Bromdimethoxyphenethylamin (2CB, BDMPEA)
  Piperazin-Derivate

37,5 g   Trifluormethylphenylpiperazin-Hydrochlorid (TFMPP)

37,5 g   Benzylpiperazin-Hydrochlorid (BZP)
  Schlafmohnkapseln
70 g   Morphin-Hydrochlorid
  Temazepam
4800 mg
  Tetrazepam
4800 mg
  Triazolam
120 mg
  Zolpidem
4800 mg
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RechtsLinks
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Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
echr.coe.int
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht informiert in englischer und französischer Sprache.
bundesverfassungsgericht.de
Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts seit Januar 1998 im Volltext.
bundesgerichtshof.de
Urteile und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs seit Januar 2000 im Volltext.
institut-fuer-menschenrechte.de
Die Datenbank enthält Dokumente der Vereinten Nationen, des Europarates, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.
openjur.de
Die freie juristische Datenbank hält Gerichtsentscheidungen - nach eigenen Angaben mehr als 625.000 - aus allen Rechtsgebieten abrufbar.
anwaltsgeschichte.de
Das Forum Anwaltsgeschichte e.V. bietet Informationen über Advokaturgeschichte.
konfliktforscher.de
Das Institut für Konfliktforschung veranstaltet jährlich Fortbildungen aus den Themenbereichen Recht und Psychiatrie (Maßregelvollzug) und stellt Beiträge aus seiner Schriftenreihe zur Verfügung.
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Literatur
William M. Kunstler (1919 - 1995) war einer der bekanntesten Anwälte der Protestbewegung in den USA und insbesondere der Bewegung gegen den Vietnam-Krieg.

Er verteidigte die revoltierenden Indianer (Wounded Knee), die katholische Linke (Father Barrigan), die Aufständischen des Gefängnisses von Attica und in vielen anderen politischen Prozessen.

Im Vorwort zu seinem Buch THE CASE FOR COURAGE (William Morrow & Co, NY 1962) schreibt Kunstler:

"Die zehn ausgewählten Fälle (...) sind das Ergebnis von Empfehlungen, die ich von vielen der führenden Rechtsfakultäten des Landes erhielt, verbunden mit meinem eigenen Maßstab für die Auswahl. Ich war hauptsächlich interessiert an Anwälten, die aufgrund ihrer beruflichen oder politischen Position durch ihre Teilnahme an umstrittenen Prozessen viel zu verlieren hatten. Eine mutige Handlung, so scheint mir, muß an dem Risiko gemessen werden, das sie enthält. Dies sage ich nicht, um diejenigen, die letzten Endes wenig zu verlieren haben, herabzusetzen, sondern um die glänzenden Taten der Männer hervorzuheben, die bereit waren, eine zerstörte Karriere hinzunehmen."

Kunstler berichtet über die Verteidiger ...

  • Andrew Hamilton
    Prozess gegen den Drucker John P. Zenger wegen Majestätsbeleidigung (New York 1735)

  • John Adams
    Boston Massaker (1770)

  • William Henry Seward
    Prozess gegen William Freeman (1846)

  • Revery Johnson
    Der Mord an Präsident Abraham Lincoln (1861)

  • John Peter Altgeld
    Maymarket-Prozess (1887)

  • Clarence Seward Darrow
    Prozess gegen den Gewerkschaftler Eugene Victor Debs wegen Verschwörung (1895)

  • William Goodrich Thompson
    Sacco und Vancetti (1921)

  • Homer Still Cummings
    Mordprozess gegen Harold F. Israel (1924)

  • Harold R. Medina
    Prozess gegen Anthony Cramer wegen Unterstützung einer deutschen Sabotagegruppe (1942)

  • Joseph Nye Welch
    McCarthy-Verhöre gegen die Armee (1954)

  • Die deutsche Übersetzung ist unter dem Titel Berühmte Strafprozesse in den USA im (Attica Verlag, Hamburg 1978) erschienen und - wenn überhaupt - nur noch antiquarisch zu erhalten.
    z.B. bei abebooks.de oder bei booklooker.de
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    Archiv
    Justitia
    Im Archiv finden Sie Wissenswertes und Unwichtiges, Ernstes und Heiteres, Philosophisches und Banales rund um Justiz und Recht:
    Wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen? ...  (Gerichtsreportage?)
    Der Boxkampf kann leider nicht stattfinden ...   (Günter Bertram)
    Cannabispflanzen auf dem Balkon ...   (Amtsgericht Duisburg)
    ... und schon wieder Cannabispflanzen auf dem Balkon ...   (Amtsgericht Essen)
    "Bei der Person auf dem Lichtbild handelt es sich um den Dealer."    (... aus der Polizeiarbeit)
    Kein Mensch bekämpft die Freiheit; er bekämpft höchstens die Freiheit des andern.

    Jede Art der Freiheit hat daher immer existiert, nur einmal als besonderes Vorrecht, das andere mal als allgemeines Recht.

    (Karl Marx)
    Die Blütezeit der Freiheit ist zugleich die Periode der peinlichsten Strenge in der Form.

    Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Schwester der Freiheit.

    (Rudolf von Jhering,
    Der Geist des römischen Rechts,
    9. unver. Auflage
    Reprint 1968 der 5. Aufl. 1898,
    Teil 2, Abt. 2, § 45, S. 471 f.)
    Wenn die Freiheit der Verteidigung bedroht ist, dann ist bald die Freiheit überhaupt bedroht. Überall auf der Welt werden radikale Gegner eines Systems, Dissidenten, Kritiker, Aufständische nicht nur selbst bekämpft, sondern auch ihre Verteidiger, um ihre Stimme, ihre Gedanken zu töten. Dagegen haben wir Anwälte in der ganzen Welt zu kämpfen.

    (William M. Kunstler, Pressekonferenz, BRD 1974)
    Zu den Garantien des Rechtsverfahrens gehört die Zulassung einer wirklichen, nicht nur scheinbaren Verteidigung des Angeklagten.

    (Papst Pius XII.)
    Geht man von dem Gedanken aus, ...   (Franz von Liszt)
    Der ethische Grundbegriff, auf den jede zwischenmenschliche Beziehung und jedes zwischenmenschliche Verhalten bezogen wird, ist: Gerechtigkeit.

    An diesem Maßstab mißt der in jedermann unzerstörbar lebendige Wertsinn aus dem Zwang der Sache selbst heraus jede soziale Tatsache.

    Das Urteil «gerecht» oder «ungerecht» kann niemand ganz unterdrücken, der irgend ein Verhalten «ad alterum», ein auf den Mitmenschen bezogenes Handeln zur Kenntnis nimmt.

    (Josef Pieper)
    Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur "unrichtiges" Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.

    Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.

    (Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105 ff.)
    Nichts, dem Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch richtig sein. (Cicero)
    In einem Gericht einer kleinen Stadt in den Südstaaten der USA ...   (Ms. Jones)
    Wenn du Geschworener bist, ...   (Kurt Tucholsky)
    Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist.

    (Charles de Montesquieu)
    Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)
    Haftgrund: Haftbeschwerde   (Baden-Badener Haftbefehl) ... leider kein Witz
    Heuschreckenplage ... (Bielefelder Haftbefehl) ... leider auch kein Witz
    Erfahrene Juristen bezeugen, daß es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.

    (Graham Chapman)
    Das muss ein Oberstaatsanwalt aushalten ...   (OLG Naumburg)
    Polizisten lügen nie ...   (AG Frankfurt am Main)
    Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den:

    Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!

    (Adolph Freiherr von Knigge, 1752−1796)
    Alles Recht in der Welt ist erstritten worden ...   (Rudolf von Jhering)
    Das Recht ist Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit in Einklang gebracht werden kann.

    (Immanuel Kant)
    Das Recht ist nicht "da" ...   (Adolf Arndt)
    Das Recht zu schweigen ...   (Bundesgerichtshof)
    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

    (Mahatma Gandhi)
    Es reicht nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss auch immer mit der Justiz rechnen.

    (Dieter Hildebrandt)
    Läßt ein Richter einen Arrestanten über zweymal vier und zwanzig Stunden, von der Zeit an, da dessen Verhaftung zu seiner Kenntniß gelangt ist, ohne die Untersuchung durch seine oder der Zeugen Vernehmung zu eröffnen, im Arreste sitzen: so soll derselbe für jeden Tag mit einer Geldstrafe von Fünf Thalern belegt werden.

    (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 · Zweyter Theil · Zwanzigster Titel · Achter Abschnitt · "Von den Verbrechen der Diener des Staats" § 381)
    Straf keck das Böse ins Gesicht, vergiß dich aber selber nicht!

    Vorgethan und nachgedacht hat manchen schon in Leid gebracht!

    (Inschriften über den Türen zum Schöffengerichtssaal des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr)
    Der Rechtsstaat - dieses ist eine Bedingung für Strafverteidigung - hat Strafverteidigung zu ertragen. Es ist nicht zu fragen, wieviel Strafverteidigung der Staat ertragen kann. Wo diese Frage gestellt wird, wird Strafverteidigung nur begleitend geduldet.

    Wo Strafverteidigung kein Stachel sein kann und notfalls hemmende Funktion haben darf, wird sie nur der Absicht unterworfen, die jeweilige Rechtsordnung absolut zu machen, sie von jedem Verdacht zu befreien, sie könne relativ sein.

    (Gerhard Mauz: "Gesellschaftliche Bedingungen von Strafverteidigung" 2. Strafverteidigertag, April 1973, Hamburg)
    Die einzige Beschränkung der Unabhängigkeit eines rechtdenkenden Anwalts ist die Pflicht, seinem gewählten Klienten ohne Rücksicht auf die Wirkung, die dieser Dienst auf seine eigene Popularität oder sein politisches Schicksal haben könnte, zu dienen. Jeder Anwalt, der diese Unabhängigkeit aufgibt oder seine Pflicht vernachlässigt, indem er seine Handlungsweise nach dem Geschmack der öffentlichen Meinung ausrichtet, entehrt meiner Ansicht nach nicht nur sich selbst, sondern schändet den großartigen Berufsstand, dem anzugehören er stolz sein sollte.

    (John W. Davis in einem Brief 1924 an einen seiner politischen Helfer, der ihn gedrängt hatte, sich einiger seiner umstrittenen Mandanten zu entledigen, wenn er von den Demokraten zum Präsidentschaftskandidaten nominiert werden wollte. Davis wurde Präsidentschaftskandidat der Demokraten, unterlag bei der Wahl aber dem Republikaner Calvin Coolidge, dem 30. Präsidenten der USA).
    Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

    (Publius Cornelius Tacitus)
    Die Stellung der Verteidigung in Strafsachen ...   (Franz von Liszt)
    Suchen wir danach die besondere Sinnform der Verteidigung ...   (Max Alsberg)
    Die Aufgabe des Richters sei es, meinte Cicero, nur nach der Wahrheit zu suchen, der Anwalt verteidige immer das Wahrscheinliche, der Wahrheit ähnliche, wenn dies auch weniger als die Wahrheit sei.

    Iudicis est semper in causis verum sequi, patroni non numquam veri simile, etiam si minus est verum, defendere.

    (de officiis)
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen.

    (Friedrich Nietzsche:
    Menschliches, Allzumenschliches.
    Ein Buch für freie Geister, 1878
    2. erweiterte Auflage 1886
    Erster Band. Neuntes Hauptstück.
    Der Mensch mit sich allein)
    Archivar

    Das Archiv wird, wenn ich Zeit und Lust habe, erweitert. Schauen Sie gelegentlich mal wieder herein. Für Hinweise und Anregungen an karl.engels@mail.de bin ich dankbar.
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    des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe Essen e.V.
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und die berufsrechtlichen Pflichten des Rechtsanwalts und die gesetzlichen Regeln über die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
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    Originalität

    "Heute", beklagte sich Herr K., "gibt es Unzählige, die sich öffentlich rühmen, ganz allein große Bücher verfassen zu können, und dies wird allgemein gebilligt.

    Der chinesische Philosoph Dschuang Dsi verfasste noch im Mannesalter ein Buch von hunderttausend Wörtern, das zu neun Zehnteln aus Zitaten bestand.

    Solche Bücher können bei uns nicht mehr geschrieben werden, da der Geist fehlt. Infolgedessen werden Gedanken nur in eigener Werkstatt hergestellt, indem sich der faul vorkommt, der nicht genug davon fertigbringt.

    Freilich gibt es dann auch keinen Gedanken, der übernommen werden, und keine Formulierung eines Gedankens, die zitiert werden könnte.

    Wie wenig brauchen diese alle zu ihrer Tätigkeit! Ein Federhalter und etwas Papier ist das einzige, was sie vorzeigen können!

    Und ohne jede Hilfe nur mit dem kümmerlichen Material, das ein einzelner auf seinen Armen herbeischaffen kann, errichten sie ihre Hütten! Größere Gebäude kennen sie nicht als solche, die ein einziger zu bauen imstande ist!"

    Bertolt Brecht, Geschichten von Herrn Keuner