Rechtsanwalt Karl Engels Archiv
Das Recht ist nicht "da", sondern ein immerwährendes Geschehen. Die Rechtsprechung ist zugleich Rechtschöpfung. Im Zweifelsfalle oder im Streit entsteht Recht erst aus dem Zusammenwirken von Gesetz und Gericht.

Eine Rechtsfrage ist nicht jederzeit entscheidungsreif, sondern erst das Verfahren zeitigt die Entfaltung der Rechtsfrage, die eine Rechtserkennung ermöglicht.

Aus dieser Einsicht ist unser Gerichtsverfahren um seiner Rechtsstaatlichkeit willen grundsätzlich kontradiktorisch und dialektisch gestaltet. Nicht das Streitverhältnis konstituiert die rechtsprechende Gewalt, sondern die rechtsstaatliche Form der Rechtspflege hat zur Konsequenz, dass die Art, wie Recht gewonnen wird, in der Regel einer Auseinandersetzung im Streit um Recht bedarf.

Rechtliches Gehör gewähren heißt deshalb, die Verfahrensbeteiligten an der Rechtsfindung mitwirken zu lassen.

Adolf Arndt, Gesammelte Juristische Schriften, C.H. Beck, München 1976