Rechtsanwalt Karl Engels Archiv
Die Kunst der Zeugenvernehmung

... die folgende Szene einer Zeugenbefragung durch den Verteidiger soll angeblich Wort für Wort von einem Gerichtsreporter mitgeschrieben worden sein:


"Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?"
"Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor."

"Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?"
"Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr."

"Mr. Dennington war zu diesem Zeitpunkt tot?"
"Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere."

"Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?"
"Nein."

"Haben Sie den Blutdruck gemessen?"
"Nein."

"Haben Sie die Atmung geprüft?"
"Nein."

"Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?"
"Nein."

"Wie können Sie so sicher sein, Doktor?"
"Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand."

"Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?"
"Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte."



Die Ordnungsstrafe wegen Beleidigung des Anwalts soll der Doktor mit Genugtuung bezahlt haben ...



"Ein Schlachten war’s.
Nicht eine Schlacht zu nennen."


(Schiller, Jungfrau von Orleans)