Rechtsanwalt Karl Engels Archiv
Die Rechtsordnung, deren Teil auch der Strafprozess ist, setzt ein gewisses Maß stillschweigenden Einklangs aller Akteure voraus; sonst muss fruchtlos bleiben, was immer ihre vielen Paragraphen verbriefen.

Selbst wenn man so weit geht, das natürliche Spannungsverhältnis zwischen Gericht und Verteidigung als "Kampf" zu verstehen, bleibt es dabei.

Die Berliner Illustrierte der zwanziger Jahre hatte einer Zeichnung Paul Simmels das Bonmot unterlegt: "Der Boxkampf kann leider nicht stattfinden, da die Gegner sich verfeindet haben."

(Zit. bei Josef Pieper; Grundformen sozialer Spielregeln, 1995, S. 155 f.)


Günter Bertram, VRLG Hamburg, in ZRP 1996, 46 ff. (48)